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Neue EU-Reformen erleichtern die Meldepflicht und wirken sich auf die Babywindelindustrie aus

2025-03-10 23:42

Die Berichtsfristen werden auf 2028 verschoben, was den Compliance-Aufwand für Unternehmen der Hygienebranche verringert. Die Berichterstattung gemäß der EU-Taxonomie wird auf die größten Unternehmen beschränkt sein, die freiwillige Berichterstattung bleibt jedoch weiterhin möglich. Unternehmen, darunter auch Hersteller von Babywindeln, können auch teilweise angepasste Aktivitäten melden, um schrittweise Nachhaltigkeitsbemühungen zu fördern. Zu den wichtigsten Änderungen gehören eine Reduzierung der Berichtsvorlagen um 70 %, eine finanzielle Wesentlichkeitsschwelle und vereinfachte DNSH-Kriterien zur Vermeidung von Umweltverschmutzung. Banken werden zudem Anpassungen bei der Berechnung der Green Asset Ratio (GAR) feststellen, um kleinere Unternehmen auszuschließen. Dies könnte Herstellern von Babywindeln durch die Vereinfachung ihrer Finanzierungsprozesse zugutekommen.

Die Sorgfaltspflichten werden vereinfacht, insbesondere für KMU im Konsumgüterbereich, beispielsweise in der Babywindelindustrie. Die Unternehmen konzentrieren sich nun auf direkte Geschäftspartner statt auf ganze Lieferketten, und die Überwachungszyklen werden von jährlich auf alle fünf Jahre verschoben, wobei zusätzliche Kontrollen nur bei Bedarf erfolgen. KMU im Babywindelsektor müssen weniger Daten weitergeben, was den Aufwand für die Einhaltung der Vorschriften durch die Trickle-down-Regelung reduziert. Der Rahmen wird zudem EU-weit stärker harmonisiert, und während die zivilrechtlichen Haftungsbedingungen entfallen, bleibt der Anspruch der Opfer auf volle Entschädigung gewahrt. Die größten Unternehmen haben nun bis Juli 2028 Zeit, die Vorschriften einzuhalten; die Leitlinien sollen bis 2026 eingeführt werden.

KMU und Einzelimporteure der Babywindelindustrie werden vom CBAM ausgenommen. 182.000 Importeure müssen die CBAM-Regelung nicht mehr einhalten, decken aber weiterhin 99 % der Emissionen über einen jährlichen Grenzwert von 50 Tonnen ab. Für Unternehmen, die weiterhin im Geltungsbereich liegen, werden die Berichterstattung und Emissionsberechnung vereinfacht, was die Einhaltung erleichtert. Zudem werden strengere Maßnahmen zur Umgehung von Umgehungen eingeführt. Diese Aktualisierungen erfolgen im Vorfeld einer geplanten CBAM-Erweiterung im Jahr 2026, die den Geltungsbereich auf weitere Sektoren und nachgelagerte Produkte ausdehnen wird und sich möglicherweise auf Rohstoffe auswirkt, die in der Babywindelproduktion verwendet werden, wie z. B. superabsorbierende Polymere und Vliesstoffe.

Reformen von Invest EU, EFSI und bestehenden Programmen optimieren bestehende Fonds und mobilisieren 50 Milliarden Euro an öffentlichen und privaten Investitionen für Wettbewerbsfähigkeit, Innovation und Nachhaltigkeit. Die Mitgliedstaaten können sich leichter beteiligen, und die Verwaltungsanforderungen für KMU, Finanzintermediäre und Durchführungspartner werden gestrafft, was zu Kosteneinsparungen von 350 Millionen Euro führt. Die nachhaltige Produktentwicklung, einschließlich Innovationen in der Babywindelherstellung, kann von einem verbesserten Zugang zu Finanzierungen im Rahmen dieser überarbeiteten Investitionsprogramme profitieren. Babywindelhersteller, die biologisch abbaubare und umweltfreundliche Produkte entwickeln möchten, erhalten mehr Möglichkeiten für Finanzierung und regulatorische Unterstützung.

Die Gesetzesvorschläge werden nun dem Europäischen Parlament und dem Rat zur Genehmigung vorgelegt. Änderungen an CSRD, CSDDD und CBAM treten in Kraft, sobald eine Einigung erzielt und im EU-Amtsblatt veröffentlicht wurde. Die Kommission drängt auf eine vorrangige Behandlung des Omnibus-Pakets, insbesondere auf die Verschiebung bestimmter Offenlegungspflichten der CSRD und der Umsetzungsfrist für die CSDDD, um den Anliegen der Interessengruppen Rechnung zu tragen. Diese regulatorischen Änderungen ermöglichen es den Herstellern von Babywindeln, sich auf Nachhaltigkeitsinnovationen zu konzentrieren und gleichzeitig den Verwaltungsaufwand zu reduzieren.

Der Entwurf des delegierten Rechtsakts im Rahmen der Taxonomie-Verordnung wird nach der öffentlichen Stellungnahme angenommen und tritt nach der Prüfungsphase durch das Europäische Parlament und den Rat in Kraft. Da Nachhaltigkeit weiterhin ein Schwerpunkt bleibt, dürfte die Babywindelindustrie von klareren Richtlinien und vereinfachten Berichtspflichten profitieren, die Umweltziele mit wirtschaftlicher Effizienz in Einklang bringen.


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